Die Krankenkassen sind nach § 342 SGB V dazu verpflichtet, jedem Versicherten eine nach § 325 Absatz 1 SGB V zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Die TK benötigt dazu bestimmte Lieferartefakt…
e: Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen die folgenden Leistungen: - Umsetzung der Vorgaben und Spezifikationen der gematik für das ePA-Aktensystem - Bereitstellung und Betrieb des ePA-Backends (ePA-Aktensystem, VAU und dazugehörige Systeme und Schnittstellen) - Bereitstellung sämtlicher Komponen
ten in folgenden Umgebungen: PU, TU, RU und RU DEV - Unterstützungsleistungen auf Abruf. Die Krankenkassen sind nach § 342 Absatz 7 SGB V dazu verpflichtet ein ePA-FdV auch für stationäre Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Das "ePA Desktop