Sehr geehrte Damen und Herren, Art. 10 Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 21. März 2019 normiert für die Auswahl und Eignungsfeststellung von BewerberInnen für medizinische Studiengänge die verpflichtende Anwe…
ndung eines Studieneignungstest. In diesem Sinne wurden bisher in Deutschland zwei eigenständige Testverfahren in der Studierendenauswahl für medizinische Studiengänge eingesetzt: 1. der „Test für Medizinische Studiengänge“ (TMS) und 2. der „Hamburger Naturwissenschaftstest“ (HAM-Nat). Beide Testver
fahren werden nun zu dem bundeseinheitlichen Testverfahren „TMSnat“ zusammengeführt, wobei bestehende Stärken der beiden bislang genutzten Testverfahren kombiniert werden sollen. Das neue Testverfahren wird im Mai 2027 erstmals zum Einsatz