Bekanntmachung über die Absicht eines Vertragsabschlusses nach § 127 Abs. 1 SGB V Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) beabsichtigen, Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgun…
g der Versicherten der TK und HEK mit Encasings PG 88 abzuschließen. Die TK ist in diesem Rahmen Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen für die HEK, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben u
nd entgegenzunehmen. Die Verträge umfassen die Lieferung von: - PG 88 Encasings sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail bei folgender Adresse anf