Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Anwaltsleistungen abzuschließen. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber in ausgewählten Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsr…
echts sowie des Sozial- und Tarifrechts (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, TVöD) sowie in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung beraten. Die Personalabteilung der Generalverwaltung holt den Auftragnehmer im Rahmen eines nicht exklusiven Rahmenvertrags bei besonders gelagerten Fällen zur außergeri
chtlichen Beratung oder Prozessvertretung hinzu. Der Auftraggeber behält sich vor, in Standardfällen arbeits- oder sozialrechtlicher Natur lokale Kanzleien am jeweiligen Gerichtsort mit den gesetzlichen Gebühren zu beauftragen. Der Auftragg