Gegenstand der Vergabe sind Verkehrsverträge für folgende Linienbündel: - Südlicher Westerwald (Los 1) - Südöstlicher Westerwald (Los 2) - Östlicher Westerwald (Los 3) - Nordöstlicher Westerwald (Los 4) über die Erbringu…
ng von Linienverkehrsleistungen mit Bussen vorwiegend im Westerwaldkreis. Der Westerwaldkreis ist Aufgabenträger gemäß § 5 des Landesgesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz – NVG RLP) und damit zugleich zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Vergabe öf
fentlicher Personennahverkehrsleistungen im eigenen Wirkungskreis. Die Verträge für die Busverkehrsleistungen sollen in den genannten Linienbündeln ab dem 14.07.2024 über 8 Jahre (97 Monate) bis zum 31.07.2032 gelten.