Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung. ==========================================================================================================================================…
========== Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung. Im Rahmen des ursprünglichen Vergabeverfahrens war vorgesehen, dass Angebote ausschließlich für die Einzellose 1 - 5 abgegeben werden können. Um den Wettbewerb zu fördern und die Wirtschaftlichkeit des Gesam
tvorhabens sicherzustellen, hat der Konzessionsgeber beschlossen, die Vergabeunterlagen dahingehend anzupassen, dass künftig auch die Abgabe eines Gesamtangebots über die Einzellose 1 bis 5 zulässig ist. Bewerber, die sich auf Grundlage die