Auftragsgegenstand sind die folgenden, in Anlehnung an die Bestimmungen der HOAI 2021 strukturierten und beschriebenen, Grundleistungen, die zum Erreichen der unter Nr. 2.1 lit. a) – d) und g) formulierten Aufgaben bzw. …
Ziele erforderlich werden: a. Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Grundleistungen LPh 1 - 9 / Anlage 12 HOAI; b. Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI, LPh 1 - 9 / Anlage 13 HOAI; Es ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Grundleistungen komplett erbracht werden müssen. Die B
eauftragung erfolgt stufenweise für die einzelnen Leistungsphasen. Die für das unter 2.1 aufgeführte Ziel e) erforderliche Planungsleistung (Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI) ist kein Auftragsgegenstand, diese wird in einem gesonder