Der Landkreis Emsland, vertreten durch den Landrat (nachfolgend: „Aufgabenträger“), beabsichtigt, auf Grundlage von § 5 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (nachfolgend „NRettDG“), Dienstleis…
tungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung, qualifizierter Krankentransport und Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes) sowie der Stellung/Unterhaltung der hierzu benötigten Rettungswachen und Vorhaltung der hierzu benötigten Rettungsmittel in nachfolgen
d dargestelltem Umfang an verschiedene Leistungserbringer zu vergeben. Für das Vergabeverfahren maßgebliche Vorschriften sind somit § 130 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die §§ 64 ff. des 3. Abschnitts der Vergabev