Der SPNV-Nord und der ZÖPNV Süd (zusammen AG) sind nach § 6 Abs. 9 des Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz (NVG) im nördlichen bzw. südlichen Landesteil in Rheinland-Pfalz zuständige Behörden zur Vergabe öffentlicher Die…
nstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). In dieser Funktion führen der SPNV-Nord und der ZÖPNV Süd regelmäßig öffentliche Vergaben von SPNV-Netzen durch, welche in einem SPNV-Verkehrsvertrag mit dem begünstigten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) münden. Ein wesentliches Ziel der Z
weckverbände (ZV) besteht darin, den Verkehrsteilnehmern ein leistungsfähiges und kundenorientiertes Angebot bereitzustellen. Die Regelungen in den SPNV-Verträgen beschreiben umfassend die Leistungsinhalte für das EVU und beinhalten eine Vi