Es soll österreichweit ein rein telemedizinisches ärztliches Angebot geschaffen werden, welches Leistungen der virtuellen Krankenbehandlung erbringt. Die Österreichische Gesundheitskasse (kurz „die AG“ oder „ÖGK“) möchte…
diese Leistungen mit einem privaten Partner (bzw. „Auftragnehmer“ oder „AN“) anbieten. Die AG leitet mit dieser Bekanntmachung eine vorherige Erkundung des Marktes gemäß § 24 BVergG 2018 („Markterkundung“) ein. Die AG plant anschließend ein öffentliches Vergabeverfahren zur Suche nach einem private
n Partner, der aus heutiger Sicht folgende Leistungen gegen Entgelt zu erbringen haben wird: Der AN baut die technische Infrastruktur (Software und ggf. Hardware) auf. Das Eigentum am IT-System sollte nach Möglichkeit bei der ÖGK liegen. De