Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Erbingung von Relocation- und Destination Services im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 14 Abs. 2 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Lau…
fzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von BWI-Services im Ausland, ist es notwendig, dass ein Relocation- und Destination Services Dienstleister die Beschäftigten der BWI bei der bedarfsorientierten Planung, effizienten Organisation und rechtskonfor
men Durchführung eines reibungslosen Wohnortwechsels unterstützt. Der Service soll alle Aspekte des Umzugs- und Integrationsprozesses abdecken - von den ersten Planungsschritten vor dem Umzug bis zur Integration am neuen Standort. Es sollen