Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Niederbayern, ist zuständig für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Deggendorf. Der Betrieb der ANKER-Einrichtung Deggendorf umfasst auch den Bereich der Erstaufnahme…
in Form der Dependancen (Außenstellen) an den Standorten Stephansposching und Osterhofen. Vertragsgegenstand ist die ambulante basismedizinische Versorgung gem. §§ 4, 6 AsylbLG der in der ANKER-Einrichtung und in den Dependancen untergebrachten Asylbewerber. Los 1: ANKER-Einrichtung Deggendorf. Los
2: Dependance Stephansposching. Los 3: Dependance Osterhofen. Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt die ambulante medizinische Grundversorgung der in der ANKER-Einrichtung bzw. in den jeweiligen Dependancen untergebrachten Bewoh