Im Zuge der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Brandschutzklappen nicht den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten und den planerischen Anforderungen entsprechen. Zur …
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Brandschutzes war eine Anpassung der Brandschutzklappen hinsichtlich Größe und Ausführung erforderlich. Diese Leistungen waren im den urpsprünglichen Vergabeunterlagen nicht enthalten. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht sinnvoll
möglich, da die Leistungen in das bereits montierte Lüftungssystem des bestehenden Auftragsnehmers integriert werden müssen und ein Auftragsnehmerwechsel mit erheblichen und technischen Schwierigkeiten sowie Mehrkosten verbunden wäre. Der