Die Ausschreibung diente dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer La…
ufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V war die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer i.
S.d. § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Klargestellt wurde, dass für die Lose 001 bis 068 Rahmenverträge mit drei Bietern, für die Lose 069 bis 104 Rahmenverträge mit zwei Bietern und für die Lose 105 bis 132 Rahmenverträge mit