Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) beabsichtigen, Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der TK und HEK mit Encasings PG 88 abzuschließen. Die TK ist in…
diesem Rahmen Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen für die HEK, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen. Die Verträge umfassen die Lieferung von: PG 88 Encasings sowi
e alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail bei folgender Adresse anfordern: Email: Hilfsmittel-Vertrag@TK.de Techniker Krankenkasse Unternehmenszentrale