Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, dem Betr…
ieb und der Stillung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen. In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin, im Folgenden AG genannt, und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad. Das Bergwerk Konrad in Salzgitt
er wird umgerüstet zur Anlage für die Endlagerung fester und verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die BGE führt den Bau und den Betrieb für das Bergwerk Konrad durch. Der Schacht Konrad 2 dient zum Tran