Arbeitsmarktpolitische Maßnahme Jobakademie - Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 AGB II i.V.m. § Die Jobakademie ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, die auf alle Aktivitäten der…
Aktivierung, Unterstützung und Vermittlung, in eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgerichtet ist. Bei der Durchführung der Maßnahme hat die/der AuftragnehmerIn insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten. Den Teilnehmenden sind schnellstmöglich passgenaue Vermittlungs
vorschläge initiativ zu unterbreiten um einen anhaltenden Leistungsbezug zu vermeiden und längerfristigen Zeiträumen der Erwerbslosigkeit entgegenzuwirken. Die Zielgruppe besteht aus erwerbsfähige Leistungsberechtigten, • die dem Arbeitsmar