Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Information zur Markterkundung im Sinne von § 28 Abs. 1 VgV. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hiesige Information zur Markterkundung trotz des Begriffs „Auf…
trag“ selbst keine Vergabe eines öffentlichen Auftrages zum Gegenstand hat. Es besteht aus dieser Vorinformation deshalb kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens. Die Beteiligung an der Markterkundung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an einem späteren wettbewerblichen Vergabev
erfahren. Eine Erstattung der Kosten, die den Interessenten durch die Beteiligung an der Markterkundung entstehen, sowie sonstige Ansprüche auf Entschädigung für den mit der Markterkundung verbundenen Aufwand sind ausgeschlossen. Das Instit