Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona, beabsichtigt im Auftrag des Bezirksamts Hamburg-Nord den Abschluss eines Konzessionsvertrags über den Gardero…
bendienst in der Sporthalle Hamburg. Beim vorliegenden Leistungsgegenstand handelt es sich um eine Konzession. Da die Konzessionsvergabe im Unterschwellenbereich nicht gesondert geregelt ist, wird das Verfahren in Anlehnung an die Vergabrechtsgrundsätze als Öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Zi
el ist es, den Konzessionsnehmer auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots zu ermitteln. Die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) finden auf dieses Verfahren keine Anwendung.
Konzession des Garderobendiensts in der Sporthal