Gegenstand der Maßnahme ist die Aktivierung und berufliche Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß §?16 Abs.?1 SGB?II i.?V.?m. §?45 Abs.?1 Nr.?1 SGB?III. Sie soll zeitnah nach Antragsbewilligung und Zu…
weisung durch den Auftraggeber starten. Ziel ist die Entwicklung realistischer Perspektiven, die Stärkung der Eigenmotivation und die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung.
Die Maßnahme unterstützt neu bewilligte Leistungsberechtigte beim (Wieder-)Einstieg in den
Arbeitsmarkt durch eine strukturierte, praxisnahe und aktivierende Begleitung. Im Mittelpunkt steht ein Konzept, das individuelle Potenziale sichtbar macht, berufliche Ziele entwickelt und die Teilnehmenden befähigt, Bewerbungsprozesse eig