- Type
- planning
- Ref. number
- d925512d-5497-423c-9607-44dd16939ca3
- CPV
- 85200000
Der Kreis Paderborn beabsichtigt, ab dem 01.01.2025 die Pflicht zur Beseitigung von tierischen
Nebenprodukten nach § 3 Abs. 3 TierNebG im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen
(beliehene Person) zu ü…
bertragen.
Der Auftraggeber hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 AG
TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenproduk-te im Sinne der Verordnung (EG)
Nr. 1069/2009. Die bisherige vertragliche Bindung des Kreises Paderborn zur Beseiti
gung tierischer
Nebenprodukte endet am 31.12.2024. Deshalb ist eine Neuregelung ab dem 01.01.2025 erforderlich.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG weiterhin im Wege der
Beleihung auf einen Dritte