Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ? Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über dentaltechnische Dienstleistungen durch ein Dentallabor f…
ür alle fünf Hamburger Justizvollzugsanstalten (JVA). Das dentaltechnische Labor (nachfolgend AN genannt) übernimmt vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 die dentaltechnische Versorgung der JVA.
Anzubieten ist der Prozentsatz als Auf- oder Abschlag auf die BEL-II, welchen Sie bitte in Form einer schrift
lichen Erklärung als PDF-Datei ?A2 ? Abschlag auf BEL II? einreichen.
Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder wenn der maximale Auftragswert 90.000,00 ? pro Jahr erreicht ist.
Dentaltechnische Leistungen 2026