Gemäß § 20 UVgO darf ein öffentlicher Auftraggeber vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und –anforderungen …
Markterkundungen durchführen.
Das Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis führt zur „Erstellung eines Kreisfeuerwehrbedarfsplans“ eine Markterkundung durch, um sich zum einen Überblick über potentiell geeignete Dienstleister und deren Realisierungsmöglichkeiten s
amt Kostenschätzung zu verschaffen und somit für die tatsächlich abzurufende Leistung Ausschreibungsreife zu erlangen und zum anderen um mögliche Interessenten über die Vergabepläne zu informieren.
Der Rhein-Neckar-Kreis bedient sich bei de