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Die Beauftragung erfolgt im Rahmen einer Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB, da die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im R…
ahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Es handelt sich vorliegend um Dienstleistungen, die bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens beauftragt wurden (hier Phase 3b).
Die Beauftragung erfolgt im Rahmen einer Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB, da die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im R