Die Ordnungsbehörde für das Leichenwesen der Landeshauptstadt Wiesbaden hat gemäß § 13 Abs. 3 und 4 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes Bestattungen zu veranlassen. Es handelt sich derzeit um insgesamt 120 beauftragte…
Bestattungen jährlich. Hiervon werden ca. 95 % von Amts wegen als Feuerbestattungen angeordnet. Die Leichen werden nach Beauftragung des Vertragsbestatters unverzüglich, somit in Ausnahmefällen auch nachts und am Wochenende, in das Krematorium überführt.
Ziel der Ausschreibung ist die verbindliche
Festlegung der Kosten für eine Kremation durch den Abschluss eines Vertrages. Nach Beauftragung ist die Kremation unverzüglich zu veranlassen.
Ca. 130 Kremationen pro Jahr
Vergebener Auftrag gemäß §30 (1) UVgO