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Vergebener Auftrag gemäß §30 (1) UVgO

Tender information

DE_BKMS

Germany

Type
award
Ref. number
22718140

Die Ordnungsbehörde für das Leichenwesen der Landeshauptstadt Wiesbaden hat gemäß § 13 Abs. 3 und 4 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes Bestattungen zu veranlassen. Es handelt sich derzeit um insgesamt 120 beauftragte

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