Der Bund will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fortschreiben. Hintergrund ist die Umsetzung der Vor-gaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und der politische Wille zur inhaltlichen Weiterentwicklung des GEG. Der Bund beabsi…
chtigt in einem ersten Schritt ein Eckpunktepapier vorzulegen, in dem er die wesentlichen Veränderungen kursorisch den Bundesländern vorstellt. In einem weiteren Schritt sollen dann konkrete Regelungen erarbeitet und vorgestellt werden. Die Informationen zur Novellierung des GEG (Eckpunktepapier, Ei
nzelregelungen, Referentenentwürfe etc.), die im Zuge der Fortschreibung des GEG vorgelegt werden, sind in Hamburg insbesondere durch die für den Baubereich zuständige Fachbehörde, die BSW, zu bewerten.
Diese Bewertung soll gutachterlich d