Das BMZ prüft derzeit die Einführung eines Mehrwegbecher-Systems mit Pfand und führt imZuge dessen eine Markterkundung durch. Hierbei handelt sich nicht um einVergabeverfahren! Es ist eine unverbindliche Informationsabfr…
age, die allein derMarkterkundung gemäß § 20 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) dient.
Der öffentliche Auftraggeber erhält durch das Hilfsmittel der Markterkundung einenausreichend guten Überblick darüber, was der Markt für ihn bereithält. Des Weiteren dient es der Schätzung der jeweiligen K
osten, sodass die Grundlage für eine Ausschreibung geschaffen werden kann. Das vorliegende Markterkundungsverfahren grenzt sich damit zu einem ggf. nachfolgendenVergabeverfahren ab und ersetzt dieses nicht. Eine Auftragsvergabe erfolgt im R