Für Bundestags- und Europawahlen ist gemäß Wahlstatistikgesetz (WStatG) eine repräsentative
Wahlstatistik durchzuführen. Gemäß § 3 Satz 5 WStatG sind von der Wahlstatistik betroffene
Wahlberechtigte in geeigneter Weise d…
arauf hinzuweisen, dass der Wahlbezirk oder der
Briefwahlbezirk in eine repräsentative Wahlstatistik einbezogen ist. Der Unterrichtungspflicht kommt
erhebliche Bedeutung zu, weil den Wahlberechtigten nur so die Sorge um die Wahrung des
Wahlgeheimnisses genommen und die Akzeptanz für die Statistik ge
wahrt wird.
Die Unterrichtung soll – wie bei vergangenen Bundestags- und Europawahlen – durch Übersendung
eines Faltblatts an die betroffenen Wahlberechtigten erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass die
Information die Wahlberechtigten di