Wir weisen darauf hin, dass es sich bei nachstehender Markterkundung weder um eine Einleitung, noch umeine Anfrage im Rahmen eines Vergabeverfahrens handelt, sondern, dass es sich hierbei lediglich um eine
unverbindliche…
Marktabfrage handelt, die der Überprüfung des Marktes für die Vorbereitungeines eventuellen Beschaffungsvorhabens dienen soll.
Es handelt sich nicht um die Einleitung eines Vergabeverfahrens.
Die Markterkundung ist eine Maßnahme nach § 20 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und wird lediglich
zurVorbereitung einer Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über Auftragsvergabepläne durchgeführt.
Verbindliche Angebote sind im Rahmen der Markterkundungnicht zu unterbreiten.
Ein Zuschlag wird am Ende des Markterkundungs