Gemäß Denkmalschutzgesetz Berlin ist der Denkmaleigentümer bzw. Antragsteller zur Dokumentation aller Veränderungen an einem Denkmal verpflichtet.
Die Dokumentation ist durch ein nachweislich im Bereich der historischen…
Baudokumentation und Bauforschung qualifiziertes Büro, dessen Beauftragung die Denkmalbehörden zugestimmt haben, auszuführen. Die Dokumentation umfasst eine Quellen- und Archivalienrecherche, Bestandspläne, eine fotografische Dokumentation, eine Baualterskartierung, ein Fenster- und Türkataster, re
stauratorische Befunduntersuchungen und einen zusammenfassenden Bericht.
Der Fokus des Berichts liegt auf der bauhistorische Bestandsdokumentation.
Weitere Punkte sind der Anlage 01 Projektbeschreibung zu entnehmen.
Denkmalschutzgutachte