Bei dem gegenständlichen Verfahren handelt es sich um ein Markterkundungsverfahren i.S.d. § 2 Abs. 7 VOB/A-EU und nicht um ein Verfahren nach der VgV. Die Wahl des Bekanntmachungsformulars für ein Verhandlungsverfahren m…
it Teilnahmewettbewerb erfolgt nur deshalb, weil die DTVP-Vergabeplattform insoweit keinen gesonderten Datenraum für Markterkundungen bereithält. Nur aus diesem Grund wird auch eine Vergabenachprüfungsinstanz benannt. Das Markterkundungsverfahren ist kein förmliches Vergabeverfahren. Es finden weder
die europäischen Vergaberichtlinien noch die nationalen und deutschen Vergabevorschriften eine Anwendung. Auch handelt es sich bei dem Markterkundungsverfahren nicht um ein förmliches Interessensbekundungsverfahren und auch nicht um eine T