Der Landkreis Rostock beabsichtigt die Vergabe der individuellen Schülerbeförderung für den Zeitraum vom 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2025/2026 bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 mit der Option der Verlängerung u…
m ein Schuljahr auf der Grundlage des § 113 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Der Landkreis Rostock ist für die Beförderung der im Landkreis wohnenden Schülerinnen und Schüler zuständig. Dies umfasst auch die Einrichtung einer Individualbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die die entsprechen
den Voraussetzungen (z.B. körperliche und / oder geistige Beeinträchtigungen, fehlende Verbindungen des ÖPNV, unzumutbarer Schulweg) erfüllen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Fahrleistungen von Schülerinnen und Schülern aus dem Kre