Hinweis: Dieses Vergabeverfahren wird vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (durch den Strategischen Zentraleinkauf) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfal…
en durchgeführt Für den Bau neuer und die wesentliche Änderung bestehender Landesstraßen in der Straßenbaulast des Landes wird ein Landesstraßenbedarfsplan aufgestellt. Der bestehende Landesstraßenbedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen stammt aus dem Jahr 2007. Die Aufstellung und Fortschreibung
des Landesstraßenbedarfsplans ist in § 1 Landesstraßenausbaugesetz NRW (LStrAusbauG NRW) normiert. Die Neuaufstellung soll nun erfolgen. Der Landesstraßenbedarfsplan ist dabei ins-besondere unter Beachtung der Grundsätze und Ziele der Raum