Beschreibung der Beschaffung: Der Landkreis Coburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 8 Abs. 1 BayÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen oder mehrere öffentlichen Dienstleistungsauftrag bzw. öffentliche Dien…
stleistungsaufträge (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Gegenstand der Vergabe sind öffentliche Personenverkehrsdienste des Regionalverkehrs im Landkreis Coburg einschließlich abgehender Linien in das Gebiet des Landkreises Lichtenfels und des Landkreises
Kronach sowie der Stadt Coburg. Der ÖDA bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG. Bei Linienbündel „West“ handelt es sich zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) um die Verke