Die Krankenkassen sind nach § 291 Abs. 8 SGB V dazu verpflichtet, jedem Versicherten eine nach § 325 Abs. 1 SGB V zugelassene digitale Identität zur Verfügung zu stellen. Um den Versicherten die Nutzung ihrer digitalen I…
dentität zu ermöglichen, beabsichtigt die TK im ersten Schritt, eine vom Auftragnehmer durch die gematik zugelassene Whitelabel-Anwendung bereitzustellen. In einem zweiten Schritt beabsichtigt die TK, die Whitelabel-Anwendung abzulösen und ein Authenticator-Modul in Form eines SDK in die eigene mobi
le Anwendung zu integrieren. Die Krankenkassen sind nach § 342 Abs. 7 SGB V dazu verpflichtet, ein ePA-FdV für Desktop-Plattformen (ePA Desktop FdV) zur Verfügung zu stellen. Für das ePA Desktop FdV wird gemäß gematik Spezifikation ebenfall