Neubau Hausbahnsteig Gl.1 und Mittelbahnsteig Gl.2/3. Die Herstellung der Barrierefreiheit erfolgt grundsätzlich durch Gehwege vom außen liegenden öffentlichen Bereich zum Bahnsteig Gl 1 und zum Zugang zur Personenunterf…
ührung (PU). Die PU ist mittels Aufzügen vom Hausbahnsteig und Mittelbahnsteig zu erschließen. Aufgrund der neuen Höhe der Bahnsteige sind die vorhandenen Treppenanlagen zu erneuern und die PU ist grundlegend zu sanieren. Im Rahmen der Planung ist zu prüfen, inwiefern das vorhandene Bahnsteigdach au
fgrund der Durchgangshöhen erhalten werden kann und eine wirtschaftliche Sanierung möglich ist. Sollte das Dach abgebrochen werden müssen, sollte die Treppeneinhausung um 5 m verlängert werden, damit ein Nässeeintrag auf die Treppen verhind